Installation & Montage
Abschottungen
Der Einbau von Brandschottungen in Wände und Decken verhindern, im Brandfall Feuer und Rauch von Raum zu Raum oder über Geschosse ausbreiten zu können.
Zur wirksamen Abschottung verschiedener Bereiche in einem Gebäude finden sich in den Landesbauordnungen, ergänzenden Rechtsvorschriften, Normen und VdS-Regelwerken verschiedene Ansätze:
- Raumbildende Bauteile mit Anforderung an den Feuerwiderstand (Decken, Wände)
- Tragende Bauteile (Decken, Wände, Stützen, Träger etc.)
- Brandwände/Wände in der Bauart von Brandwänden
- Komplextrennwände (Sonderform der Brandwand gem. VdS 2234)
- Gebäudeabschlusswände
Wichtig ist, dass diese Bauteile gemäß der Vorgaben aus dem Regelwerk oder dem jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis ausgeführt werden. Nur so ist die Wirksamkeit sicher gestellt.
Eine Herausforderung stellen in diesem Zusammenhang die in modernen Gebäuden allgegenwärtigen Durchdringungen von abschnittsbildenden Bauteilen durch Leitungen etc. der Haustechnik, Verbindungstüren, Anlagenkomponenten etc. dar. An diesem Stellen ist es, mit wenigen bauordnungsrechtlich geregelten Ausnahmen (siehe z.B. MLAR) notwendig, die Durchdringungen mit einem ausreichenden Feuerwiderstand und funktionssicher auszuführen. Zur Abschottung dieser Durchdringungen werden Bauarten verwand, die in Form geregelter Ausführungen oder zugelassener Systeme existieren.
Verkleidungen
Elektroverkleidung: Sicherstellung der Rettungs- und Fluchtwege durch kapseln der Brandlast mittels I-Kanäle (I- Brandlast im inneren des Kanals) aus Brandschutzplatten hergestellt sowie E-Kanäle fürden elektrischen Funktionserhalt von Kabeln (E-Brandlast bei Beflammung von außen). Feuerwiderstandsdauer beträgt bei I-Kanälen 30 bis 120 Minuten (I30 bis I120) und bei E-Kanälen 30 bis 90 Minuten (E30 bis E90).